Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Consulting, Coachings und IT-Dienstleistungen
Fassung vom Mai 2025
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge und sonstigen Leistungen für Consulting, Coachings und IT-Dienstleistungen der Dr. Markus Jasinski Media & Consulting (nachstehend auch „Anbieter“), gegenüber ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass der Anbieter im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Agentur den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren.
(2) Der Anbieter richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die vom Anbieter zu erbringenden Dienstleistungen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
(3) Abweichende Vorschriften der Auftraggeber gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung vom Anbieter maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Gerichtsstand ist Rostock. Der Anbieter ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
(5) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
2. Leistungen des Anbieters, Beauftragung
(1) Der Anbieter bietet den Auftraggebern Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Coaching und IT an. Hierzu beauftragt der Auftraggeber den Anbieter in gesonderten Vereinbarungen (nachstehend: „Auftrag“). Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Kunden in Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Kroatien, den Niederlanden, Österreich, der Slowakei, Slowenien und Ungarn.
(2) Der genaue Inhalt der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag und ggf. den Anlagen dazu. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande kommenden Vertrages.
(3) Vor verbindlicher Beauftragung ist ein unverbindliches und kostenloses maximal 30-minütiges Erstberatungsgespräch per Telefon, Chat oder Videokonferenz möglich. Nach einem erfolgreichen Erstgespräch unterbreitet der Anbieter dem Auftraggeber bei Interesse gesondert ein Angebot per E-Mail und übermittelt diese AGB.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Anbieter an Angebote für zwei Wochen gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder per E-Mail zustande.
(5) An den Angeboten behält sich der Anbieter die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
3. Durchführung der Aufträge, Änderungsverlangen
(1) Der Anbieter organisiert die im jeweiligen Auftrag geregelten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Der Anbieter bestimmt - soweit dies im Auftrag nicht verbindlich festgelegt wurde - Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. von ihr einzusetzenden Gehilfen, selbstständig.
(2) Der Anbieter erbringt die beauftragten Dienstleistungen regelmäßig in mehreren Phasen. Der Anbieter kann dabei die Durchführung einer Phase davon abhängig machen, dass der Auftraggeber die Vergütung für die vorherigen Phasen bezahlt hat.
(3) Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt nicht für bereits erbrachte Leistungen. Der Anbieter wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist der Anbieter berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann der Anbieter nicht geltend machen. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
4. Termine
(1) Der Termin für die Erbringungen der Leistungen wird individuell vereinbart bzw. vom Anbieter in dem Auftrag angegeben. Die Einhaltung des Termins durch den Anbietet setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
(2) Sofern der Anbieter verbindliche Termine aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Ereignisse höherer Gewalt), wird der Anbieter den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Anbieter unverzüglich. Unberührt bleiben auch die Kündigungsrechte des Kunden gem. § 9.
(3) Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.
5. Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit vom Anbieter in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Unterlagen, Informationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Inhalt und Umfang der erforderlichen Mitwirkung können im Auftrag konkretisiert werden. Der Auftraggeber informiert den Anbieter unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Ausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
(2) Beratungen und Coachings erfolgen auf der Grundlage des zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächs. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
(3) Soweit der Auftraggeber dem Anbieter Informationen, Unterlagen oder Daten zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, versichert er, dass er zu deren Übergabe und Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber wird dem Anbieter diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen.
6. Vergütung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zu den im Auftrag festgelegten Konditionen. Sämtliche Preise sind umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG.
(2) Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss einer jeden Phase, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Rechnungen können per E-Mail übersandt werden. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Gewährleistungsausschluss
(1) Der Anbieter erbringt lediglich Dienstleistungen und schuldet keinen bestimmten Beratungs- oder Coachingerfolg. Sofern vom Anbieter bestimmte mögliche Erfolge dargestellt werden, so hängen diese stets von individuellen Umständen aus der Sphäre des Auftragsgebers ab und können daher für den individuellen Einzelfall nicht zugesichert werden. Der Anbieter steht dem Auftraggeber insofern lediglich als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet.
(2) Ungeachtet Abs. 1 Satz 2 ist der Anbieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Der Anbieter wird seine Pflichten zur Erfüllung der einzelnen Aufträge mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit der Leistung auf die Mitarbeit des Auftraggebers gem. § 5 angewiesen.
8. Haftung
(1) In Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich die Haftung vom Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf leicht fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und damit insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, beschränkt. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Anbieter nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9. Vorzeitige Beendigung von Aufträgen
Der Anbieter und der Auftraggeber können einzelne Aufträge vorzeitig beenden, wenn
- im jeweiligen Auftrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist;
- in den Fällen des § 4 Abs. 2;
- ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Auftragsgebers im Hinblick auf die Erbringung der Vertragsleistungen wecken und der Auftraggeber diese Zweifel nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Anbieter ausräumen kann.
(2) Jede Kündigung bedarf der Textform.
10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Anbieter an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat der Anbieter alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat.
11. Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte
(1) Die Urheberrechte an den vom Anbieter und eingesetzten Dritten geschaffenen Leistungen verbleiben beim Ambieter.
(2) Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Auftrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung vom Anbieter zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung der Leistung eine Haftung vom Anbieter gegenüber Dritten, beispielsweise für die Richtigkeit der Leistung.
(3) Der Verstoß des Auftraggebers gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt den Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Datenträger und andere Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils die andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Auftrags und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Auftrags hinaus.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/ oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Auftrags fort.
(3) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für Informationen,
- die der jeweils anderen Partei bei Beauftragung bereits bekannt waren,
- die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
- die die andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
- die die andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
- die die andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen entwickelt hat,
- die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/ oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
(4) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Inhalte der Aufträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen vom Anbieter unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Parteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten, es sei denn sie sind gesetzlich hierzu verpflichtet. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch den Anbieter erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften und nach Maßgabe ihrer Datenschutzerklärung.